Fangseile oder auch Safety genannt, dienen der sicheren Befestigung und Handhabung von Bühnen- und Veranstaltungsausstattung, um Unfälle zu vermeiden und die Sicherheit von Personen und Material zu gewährleisten.
Somit sind „ortsveränderliche“ Gegenstände im Produktions- und Veranstaltungsbetrieb, gemäß der DGUV Vorschriften mit einer Sekundärsicherung bzw. einem Fangseil zu versehen.

Ein Fangseil ist so anzubringen, dass es keinen Fallweg zulässt. Ist ein Fallweg unvermeidbar, so ist dieser so gering wie möglich zu halten, max. jedoch 20cm.

Es ist nicht zulässig, das Fangseil an Elementen des Arbeitsmittels anzubringen, die nicht dafür geeignet sind (etwa an Griffen).

Seildurchmesser
nach Seilklasse
6 × 19
mit Nennfestigkeit 1770N/mm²
[mm

Durchmesser Schnellverbindungsglied nach DIN 56927: 2013-07

Maximal zu sichernde Masse mit Sicherungsseil, bei maximaler Fallhöhe von 20cm

Länge 0,6m [kg]

Länge 1,0m oder länger [kg]

3

4

5

9

4

4

10

16

5

5

15

25

6

6

22

36

8

8

40

64

10

10

62

100